Installation

Wir (Ingenieure) schaffen das! Aber wann?

Donnerstag, 27.07.2023

10. Wärmedurchlass-Widerstand des Oberbodens nach DIN EN 1264 ist eine Annahme für die Planung.

Die DIN EN 1264 („Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung“) empfiehlt bestimmte Wärmedurchgangs-Widerstände für einzelne Raumtypen für die Auslegung der Fußbodenheizung. Diese für die Planung sinnvollen Vorgaben weichen durch spätere Kundenwünsche jedoch von der Planung ab. Der Wärmedurchgang wird später zusätzlich durch Möblierung, lose Teppiche usw. behindert. Die wirksame wärmeabgebende Bodenfläche kann hierdurch um bis zu 25 Prozent kleiner werden (vgl. Abb. 5).

Beispielhafter Wohnungsgrundriss: Wohnungstrennwände (orange), wärmeabgebende Bodenfläche (rot), Flächen mit behinderter Wärmeabgabe (hellblau).
Quelle: Gabanyi
Beispielhafter Wohnungsgrundriss: Wohnungstrennwände (orange), wärmeabgebende Bodenfläche (rot), Flächen mit behinderter Wärmeabgabe (hellblau).

11. Unterschiedliche Rohrabstände reichen für unterschiedliche Wärmeabgabe an den Raum nicht aus.

Von der DIN abweichende Oberböden, möblierte Flächen usw. beeinflussen die Wärmeabgabe stärker als der Rohrabstand. Im Gebäudebestand sind diese Rohrabstände zudem oft unbekannt.

12. Eine eingeschränkte Beheizung ist nicht möglich.

Auch einzelne Räume können wegen der Trägheit des Speicherestrichs nicht sinnvoll abgesenkt werden. Das sollte eine echte Regelung aber können.

13. Auf kurzfristige Störgrößen, wie zum Beispiel Sonneneinstrahlung, kann die Regelung nicht zeitnah reagieren.

Das System ist zu träge. Zwischen „actio“ und „reactio“ vergehen mehrere Stunden.

14. Eine Heizkostenerfassung mit Verbrauchsinformation ist nicht möglich.

Aufgrund fehlender genauer Messwerte ist die raumweise Verbrauchserfassung nicht möglich. Klingt profan, macht aber Sinn. Mit diesen Messwerten, ein „Abfallprodukt“ der Regelung, kann nämlich eine teure Heizkostenabrechnung entfallen. Damit ist auch bei Gebäuden ohne Wärme-Abrechnungspflicht (bei geringem spezifischen Heizbedarf) die Verbrauchsinformation möglich. Aus Gründen der Energieeinsparung sollte der Heizwärmeverbrauch, wenn möglich, raumweise der transparenten Verbraucherinformation zugeführt werden und auch laufend abgefragt werden können.

Ein (trauriges) Fazit

Der hydraulische Abgleich von Fußbodenheizungen, der im Mehrfamilienhaus wegen der im Beitrag dargestellten „Reserve“ nachweislich nicht möglich ist, wird momentan als „Energiespar-Retter“ sogar mit Steuergeldern bezuschusst. Durch den hydraulischen Abgleich sind, laut Verbraucherzentrale Bundesverband, etwa fünf Prozent Energieeinsparung möglich. Das entspricht auch den jahrzehntelangen Erfahrungen des Autors. Der hydraulische Abgleich gehört dabei, wie alle Einstellarbeiten, fest zum Auftrag des Heizungsbauers. Erst wenn alle Montage- und Einstellarbeiten, die Übergabe der Bestandsunterlagen sowie die Einweisung des Bauherrn erfolgt sind, ist der Auftrag auch wirklich abgeschlossen. Das beinhaltet selbstverständlich auch die Funktionstüchtigkeit der Fußbodenheizung. Wobei die Aussage „Es wird doch warm!“, hier kein „Qualitätskriterium“ mehr sein darf – sie ist doch vielmehr eine Beschreibung des Problems.

Ich freue mich über Lösungsvorschläge und Anregungen. Auch Hochschulen sind hier explizit angesprochen, die im Rahmen der Ausbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren innovative Technologien stärker fördern müssen!

Von Peter Gabanyi
Dipl.-Ing. (FH) Energie- und Versorgungstechnik
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