Zur staatlichen Förderung
"Wärmepumpenheizungen werden von BAFA und KfW attraktiv gefördert", darauf hatte Nico Müller, Key-Account-Manager bei Novelan, beim Rundgang durch das Haus hingewiesen. "Bilanziell gesehen, haben die einzelnen Wärmepumpen in diesem Gebäude nichts gekostet, denn ihr Listenpreis liegt bei 10.000 Euro und die Förderung betrug je Modell 11.000 Euro. Dieser Zuschuss setzt sich aus vier Positionen zusammen. Erstens aus der Innovationsförderung für die Altbausanierung, zweitens aus dem Managementbonus, drittens aus dem Gebäude-Effizienzbonus und viertens aus der Zulage für Optimierungsmaßnahmen."
Wie sieht der Zuschuss jedes einzelnen der vier Elemente dieses Förderpakets konkret aus?
Die BAFA entschlüsselt auf ihrer Plattform die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen wie folgt:
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Den größten Anteil an den genannten 11.000 Euro hat die Innovationsförderung, die es für Investitionen in Solarthermie oder Biomasse oder Wärmepumpen gibt. Die Förderhöhe für Wärmepumpen (bis 100 kW) hängt von deren Nenn-Wärmeleistung ab. Die Basisförderung für die Wärmequellen Geothermie oder Wasser beträgt je 1 kW 100 Euro, mindestens jedoch 4.500 Euro je Anlage bei Installationen mit gleichzeitiger Erdsondenbohrung. Die Basisförderung setzt für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine JAZ von mindestens 3,8 und für Luft/Wasser-Wärmepumpen eine JAZ von 3,5 voraus. Sie erhöht sich um 50 Prozent auf mindestens 6.750 Euro Innovationsförderung für geothermische Anlagen, wenn die eine JAZ 4,5 und mehr erreichen. Der hier installierte Sole/Wasser-Wärmepumpen-Typ "WSV 6.2" von Novelan erfüllt mit der JAZ 4,86 diese Bedingung.
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Im Fall Pirna addieren sich auf die 6.750 Euro Innovationsförderung des Weiteren 50 Prozent der Basisförderung, also 2.250 Euro, als Effizienzbonus, weil der Investor die Gebäudehülle auf den Standard KfW-Effizienzhaus 55 gedämmt hat.
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Optimierungsbonus: Den zahlt die BAFA für Maßnahmen zum verbesserten Betrieb von Wärmepumpen. Dazu zählt zum Beispiel im Bestand der Austausch der Heizkörper gegen eine Flächenheizung, wie bei der Sanierung des Zwölffamilienhauses geschehen. Der Zuschuss beläuft sich auf zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten (Fußbodenheizung). Er ist jedoch auf höchstens 50 Prozent der Basisförderung für die Wärmepumpe begrenzt. In der besichtigten Anlage belief er sich auf etwa 1.500 Euro je Wohneinheit.
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Und schließlich honoriert die BAFA noch die Lastmanagement-Fähigkeit einer Wärmepumpe mit weiteren 500 Euro. Als Voraussetzung muss die Anlage über eine Schnittstelle verfügen, die es erlaubt, die Wärmepumpe netzdienlich zu aktivieren, sprich, bei Stromüberschuss durch den Übertragungs-Netzbetreiber einzuschalten, um etwa das Netz zu entlasten. Dafür muss ein Speicher von mindestens 30 Liter je kW vorhanden sein. Der ist hier bereits werksseitig in den Heiz- und Kühlzentralen integriert. Die "Smart Grid"- oder Lastmanagement-Fähigkeit der "WSV 6.2" gewährleistet ihre serienmäßige Webserver-Anbindung. Alle Funktionen der Wärmepumpe lassen sich vom Computer aus steuern. Außer einem Verbindungskabel bedarf es keiner weiteren Hard- oder Software. Damit stellt, bei Zustimmung des Betreibers, die Wärmepumpe der Elektrizitätswirtschaft negative Regelenergie zur Verfügung, was die Bundesregierung über die BAFA mit dem Lastmanagement-Bonus belohnt.